Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Verträge zwischen der Leonhard Frühwald GmbH (im Folgenden "Dienstleister") und Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") im Bereich der Vertriebs- & Kundenakquise-Dienstleistungen.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Art der Dienstleistung
Der Dienstleister übernimmt für den Auftraggeber die Kaltakquise per Telefon, um qualifizierte Termine mit Entscheidern zu generieren, die einen konkreten Bedarf in zeitlicher Nähe und ein passendes Budget
aufweisen.
(2) Kriterien für qualifizierte Termine
Richtige Entscheider:
Die Gesprächspartner sind berechtigt, über den Kauf der angebotenen
Dienstleistung oder des Produkts zu entscheiden.
Konkreter Bedarf:
Der potenzielle Kunde hat einen unmittelbaren oder kurzfristigen Bedarf.
Passendes Budget:
Es wird sichergestellt, dass der Kunde über ein realistisches Budget für die Umsetzung verfügt.
(3) Anpassung der Qualifizierungskriterien
Die Details der Qualifizierungskriterien können individuell im Vertrag angepasst werden.
(4) Keine Erfolgsgarantie
Der Dienstleister vermittelt ausschließlich qualifizierte Termine
und übernimmt, sofern nicht individuell anders vereinbart, keinerlei Garantie für
erfolgreiche Vertragsabschlüsse oder wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.
(5) Terminverschiebungen
Falls ein vereinbarter Termin von Auftraggeber verschoben
werden muss, ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, einen neuen Termin mit dem potenziellen Kunden zu vereinbaren. Der Dienstleister übernimmt hierfür keine weitere Terminvermittlung.
(6) Lieferfrist der vereinbarten Termine
Alle im Vertrag oder Angebot vereinbarten Termine werden spätestens innerhalb von sechs (6) Monaten nach Unterzeichnung des Angebots an den Auftraggeber geliefert. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers können zu einer entsprechenden Anpassung der Frist führen.
§ 3 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung wird individuell im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. In der Regel ist der gesamte Betrag als Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten fällig.
(2) Keine Rückerstattung der Anzahlung
Der Auftraggeber hat kein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung, sofern der Dienstleister die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß begonnen hat.
(3) Gültigkeit der Termine
Ein Termin gilt als erfolgreich geliefert, wenn er tatsächlich stattgefunden hat. Sollte der ursprünglich vereinbarte Entscheider nicht erscheinen, stellt der Dienstleister einen Ersatztermin mit einem neuen Entscheider zur Verfügung. Sollte
jedoch der Auftraggeber oder sein Vertreter den Termin nicht wahrnehmen, gilt dieser dennoch als stattgefunden und wird entsprechend vergütet. Ein Ersatztermin wird in diesem Fall nicht gestellt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen über Zielgruppe, Ansprechpartner und Qualifikationskriterien in schriftlicher Form zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und unverzüglich über relevante Rückmeldungen oder Absagen zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber notwendige Mitwirkungshandlungen oder verzögert deren Bereitstellung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Sofern ein vereinbarter Termin nicht stattgefunden hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dienstleister innerhalb von einer (1) Stunde nach dem geplanten Termin schriftlich darüber zu informieren. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Termin als stattgefunden und wird entsprechend vergütet.
§ 5 Haftung & Gewährleistung
Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten Erfolg in Form von Vertragsabschlüssen oder Umsatzsteigerungen, es sei denn, es wurde individuell anders vereinbart. Reklamationen zu gelieferten Terminen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Bereitstellung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Termine als akzeptiert. Der Dienstleister haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern im Vertrag oder Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Der Vertrag läuft für die vereinbarte Vertragsdauer und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vertrag kann ausschließlich außerordentlich gemäß Absatz (2) gekündigt werden.
(3) Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Eine Vertragspartei trotz schriftlicher Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen eine wesentliche Pflichtverletzung nicht behebt.
Eine Vertragspartei länger als 30 Tage mit einer Zahlung in Verzug ist und trotz zweier schriftlicher Mahnungen nicht zahlt.
Die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei aufgrund schwerwiegender
Pflichtverletzungen oder rechtswidrigen Verhaltens unzumutbar ist (z. B. Betrug,
unzulässige Datenweitergabe, Verstöße gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen).
(4) Die Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind bereits entstandene und nachweislich erbrachte Leistungen sowie die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden durch den Kunden zu vergüten.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines festen Stundensatzes von 175,00 € netto pro Stunde.
Falls im Vertrag oder Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt dieser Stundensatz als verbindlich.
Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Schritten, wobei jede angefangene 15-Minuten-Einheit als volle Abrechnungseinheit gilt.
(5) Nach Wirksamwerden der Kündigung stellen wir dem Kunden eine Abschlussrechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Arbeitsstunden. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang fällig.
§ 7 Geheimhaltung & Datenschutz
(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Einhaltung der DSGVO.
(2) Die gespeicherten Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Leistungserbringung und steuerrechtlichen Dokumentationspflichten erforderlich ist.
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und deren Löschung beantragen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Referenznutzung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Leonhard Frühwald GmbH ihn als Referenzkunden nennt und die erbrachten Leistungen zu Präsentationszwecken in eigenen Werbematerialien, auf der Website sowie in sonstigen Marketingmaßnahmen verwenden darf. Sollte der Auftraggeber einer Referenznennung widersprechen, kann dies jederzeit schriftlich oder mündlich erfolgen. In diesem Fall wird die Leonhard Frühwald GmbH auf eine Referenznennung verzichten.
§ 9 Zahlungsverzug und Mahnverfahren
(1) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(2) Die ersten zwei Mahnungen erfolgen kostenfrei. Die dritte Mahnung erfolgt ebenfalls kostenfrei, jedoch wird ab der dritten Mahnung automatisch ein Inkassoverfahren eingeleitet.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu erheben.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Dienstleister haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Verluste des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es betrifft eine wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder
wirtschaftliche Verluste des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand & Streitbeilegung
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.