Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –

Leonhard Frühwald GmbH

§ 1 Geltungsbereich Diese Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt für

alle Verträge zwischen Leonhard Frühwald GmbH (im Folgenden "Dienstleister") und Kunden

(im Folgenden "Auftraggeber") im Bereich der Vertrieb & Kundenakquise-Dienstleistungen.

§ 2 Leistungsumfang 2.1. Art der Dienstleistung Der Dienstleister übernimmt für den

Auftraggeber die Kaltakquise per Telefon, um qualifizierte Termine mit Entscheidern zu

generieren, die einen konkreten Bedarf in zeitlicher Nähe und ein passendes Budget

aufweisen.

2.2. Kriterien für qualifizierte Termine

Richtige Entscheider: Die Gesprächspartner sind berechtigt, über den Kauf der angebotenen

Dienstleistung oder des Produkts zu entscheiden.

Konkreter Bedarf: Der potenzielle Kunde hat einen unmittelbaren oder kurzfristigen Bedarf.

Passendes Budget: Es wird sichergestellt, dass der Kunde über ein realistisches Budget für

die Umsetzung verfügt.

2.3. Anpassung der Qualifizierungskriterien Die Details der Qualifizierungskriterien können

individuell im Vertrag angepasst werden.

2.4. Keine Erfolgsgarantie Der Dienstleister vermittelt ausschließlich qualifizierte Termine

und übernimmt, sofern nicht individuell anders vereinbart, keinerlei Garantie für

erfolgreiche Vertragsabschlüsse oder wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.

2.5. Terminverschiebungen Falls ein vereinbarter Termin verschoben werden muss, ist der

Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, einen neuen Termin mit dem potenziellen Kunden

zu vereinbaren. Der Dienstleister übernimmt hierfür keine weitere Terminvermittlung.

2.6. Lieferfrist der vereinbarten Termine Alle im Vertrag oder Angebot vereinbarten Termine

werden spätestens innerhalb von drei (3) Monaten nach Unterzeichnung des Angebots an

den Auftraggeber geliefert. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des

Auftraggebers können zu einer entsprechenden Anpassung der Frist führen.

§ 3 Vergütung & Zahlungsbedingungen 3.1. Zahlungsmodalitäten Die Vergütung wird

individuell im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. In der Regel ist der gesamte

Betrag als Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten fällig.

3.2. Keine Rückerstattung der Anzahlung Der Auftraggeber hat kein Recht auf

Rückerstattung der Anzahlung, sofern der Dienstleister die vereinbarten Leistungen

ordnungsgemäß begonnen hat.

3.3. Gültigkeit der Termine Ein Termin gilt als erfolgreich geliefert, wenn er tatsächlich

stattgefunden hat. Sollte der ursprünglich vereinbarte Entscheider nicht erscheinen, stellt

der Dienstleister einen Ersatztermin mit einem neuen Entscheider zur Verfügung. Sollte

jedoch der Auftraggeber oder sein Vertreter den Termin nicht wahrnehmen, gilt dieser

dennoch als stattgefunden und wird entsprechend vergütet. Ein Ersatztermin wird in diesem

Fall nicht gestellt.

3.4. Terminbestätigung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber ist verpflichtet:

Innerhalb von 3 Stunden nach Terminvereinbarung eine Terminbestätigung per E-Mail zu

senden.

Mindestens 3 Stunden vor dem Termin eine finale Erinnerung zu senden.

Sollte der Auftraggeber diese Verpflichtungen nicht einhalten und der Termin aufgrund

dessen nicht stattfinden, gilt der Termin dennoch als stattgefunden und wird entsprechend

vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen über Zielgruppe,

Ansprechpartner und Qualifikationskriterien in schriftlicher Form zur Verfügung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und

unverzüglich über relevante Rückmeldungen oder Absagen zu informieren.

Unterlässt der Auftraggeber notwendige Mitwirkungshandlungen oder verzögert deren

Bereitstellung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.

§ 5 Haftung & Gewährleistung

Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten Erfolg in Form von Vertragsabschlüssen oder

Umsatzsteigerungen, es sei denn, es wurde individuell anders vereinbart.

Reklamationen zu gelieferten Terminen müssen innerhalb von 48 Stunden nach

Bereitstellung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Termine als akzeptiert.

Der Dienstleister haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für

mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern im Vertrag oder Angebot keine abweichende

Regelung getroffen wurde.

(1) Der Vertrag läuft für die vereinbarte Vertragsdauer und kann nicht ordentlich gekündigt

werden. Eine ordentliche Kündigung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vertrag kann

ausschließlich außerordentlich gemäß Absatz (2) gekündigt werden.

(2) Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund

vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

• Eine Vertragspartei trotz schriftlicher Mahnung mit einer Frist von mindestens 14

Tagen eine wesentliche Pflichtverletzung nicht behebt.

• Eine Vertragspartei länger als 30 Tage mit einer Zahlung in Verzug ist und trotz zweier

schriftlicher Mahnungen nicht zahlt.

Die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei aufgrund schwerwiegender

Pflichtverletzungen oder rechtswidrigen Verhaltens unzumutbar ist (z. B. Betrug,

unzulässige Datenweitergabe, Verstöße gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen).

(3) Die Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Im Falle einer

außerordentlichen Kündigung sind bereits entstandene und nachweislich erbrachte

Leistungen sowie die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden durch den Kunden zu vergüten.

• Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines festen Stundensatzes von 175,00 € netto pro

Stunde.

• Falls im Vertrag oder Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt dieser

Stundensatz als verbindlich.

• Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Schritten, wobei jede angefangene 15-Minuten-

Einheit als volle Abrechnungseinheit gilt.

(4) Nach Wirksamwerden der Kündigung stellen wir dem Kunden eine Abschlussrechnung

über die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Arbeitsstunden. Die Rechnung ist

innerhalb von 7 Tagen nach Zugang fällig.

§ 7 Geheimhaltung & Datenschutz

(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Aucraggebers ausschließlich

zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Einhaltung der DSGVO.

(2) Die gespeicherten Daten werden nur so lange aujewahrt, wie es für die

Leistungserbringung und steuerrechtliche Dokumentakonspflichten erforderlich ist.

(3) Der Aucraggeber kann jederzeit Auskunc über die gespeicherten Daten verlangen und

deren Löschung beantragen, sofern keine gesetzlichen Aujewahrungspflichten

entgegenstehen.

§ 8 Referenznutzung

8.1. Der Aucraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass OWF Solukons UG

(hacungsbeschränkt) ihn als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu

Präsentakonszwecken in eigenen Werbematerialien, auf der Website sowie in sonskgen

Markekngmaßnahmen verwenden darf. Sollte der Aucraggeber einer Referenznennung

widersprechen, kann dies jederzeit schriclich oder mündlich erfolgen. In diesem Fall wird

OWF Solukons UG (hacungsbeschränkt) auf eine Referenznennung verzichten.

§ 9 Zahlungsverzug und Mahnverfahren

(1) Gerät der Aucraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechkgt, die

Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

(2) Die erste Mahnung erfolgt kostenfrei. Die zweite Mahnung erfolgt ebenfalls kostenfrei,

jedoch wird ab der zweiten Mahnung automaksch ein Inkassoverfahren eingeleitet.

(3) Der Dienstleister ist berechkgt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz pro Jahr zu erheben.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Dienstleister haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung

für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren

Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen

Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Verluste des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es betrifft eine

wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet. In diesem Fall

ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder

wirtschaftliche Verluste des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

§ 11 Zahlungsabwicklung über GoCardless

Für die Abwicklung beskmmter Zahlungen nutzen wir den Zahlungsdienstleister GoCardless.

Die Abbuchung erfolgt in diesem Fall über das SEPA-Lastschricverfahren durch GoCardless

Ltd. (Sitz in 65 Goswell Road, London, EC1V 7EN, Großbritannien).

Wenn eine Zahlung über GoCardless erfolgt, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von

GoCardless, die unter folgender URL einsehbar sind: hqps://gocardless.com/dede/

rechtliches/agb/

Die Abbuchung erfolgt automaksch drei (3) Tage nach Rechnungsstellung über das vom

Kunden hinterlegte Konto. Falls der Kunde einer Abbuchung per GoCardless nicht zuskmmen

möchte, muss er spätestens vor diesem Zeitpunkt schriclich widersprechen und eine

alternakve Zahlungsmethode vereinbaren.

Wir übernehmen keine Hacung für Verzögerungen oder Fehlbuchungen, die durch

GoCardless verursacht werden. Beschwerden oder Rückfragen zu einzelnen Abbuchungen

sind direkt an uns zu richten.

§ 12 Gerichtsstand & Streitbeilegung

(1) Gerichtsstand für alle Streikgkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters. Es

gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Beskmmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder

nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des

Vertrages im Übrigen unberührt.

13.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Beskmmung soll diejenige wirksame

und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaclichen Zielsetzung am

nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren

Beskmmung verfolgt haben.